Die Feuerwehr wird wie eh und je gerufen, wenn Leib und Leben oder aber auch bedeutende Sachwerte aufgrund verschiedenster Notfallsituationen in Gefahr sind. Daran hat sich nichts geändert. Dennoch ist auch die Feuerwehr einem ständigen Wandel unterzogen. Heute sind die freiwilligen Helfer und Helferinnen zum Teil mit Aufgaben konfrontiert, die in alt hergebrachten Strukturen nicht mehr oder nur schwer zu bewältigen sind. Dem wurde 2017 mit der Änderung des Laufbahnrechts für freiwillige Feuerwehren in NRW Rechnung getragen und die Unterstützungsabteilung neu eingeführt.
In die Unterstützungsabteilung werden zum einen Personen aufgenommen, die bisher der Einsatzabteilung angehörten, die sich aufgrund ihrer persönlichen Lebensumstände jedoch nicht in der Lage sehen, weiterhin für den Einsatzdienst zur Verfügung zu stehen, obwohl sie die Altersgrenze von 67 Jahren noch nicht erreicht haben.
Dies sind ganz klar keine Drückeberger! Jeder Mensch kann in seinem familiären oder beruflichen Umfeld Zwängen unterliegen, die eine sinnvolle Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung ausschließen. Außerdem ist die Rückkehr in die Einsatzabteilung bis zum Erreichen der Altersgrenze jederzeit möglich.
Zur Unterstützungsabteilung können aber auch Menschen gehören, die von vornherein nicht für den Einsatzdienst vorgesehen sind, z.B. weil sie sich diesen aus individuellen Gründen nicht zutrauen oder für diesen aus gesundheitlichen Gründen nicht infrage kommen.
Dennoch bieten sich inzwischen vielfältige Möglichkeiten, seine Kompetenzen und Bereitschaft bei der Feuerwehr einzubringen. Beispielhaft seien hier genannt:
- Einsatz- und Dienstverpflegung
- Instandhaltung und Wartung von Gerätschaften und Gerätehäusern
- Betreuung von Kinder- und Jugendfeuerwehrgruppen
- Ausbildung
- Verwaltung
- usw.
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